Ich bin kein großer Freund von rechtlichen oder vertraglichen Dingen, besonders bei einer energetischen Arbeit wie dieser. Doch wir leben in einer komplizierten Gesellschaft und Klarheit ist daher wichtig.
Das Urheberrecht bleibt bei seinem Urheber, dem Komponisten, also bei meiner Person. Der Auftraggeber erhält das Nutzungsrecht und darf seine Lebensmusik zu privaten Zwecken beliebig oft vervielfältigen.
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